Ulrich Saalfeld - Bewertung und Kontrolle industrieller Wasserkreisläufe

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Aktuelles & Wissenswertes

AUG 25

42. BImSchV - Ihr Betriebstagebuch auf Wolke 7

Dokumentation ist eine notwendige, aber lästige Pflicht. Im Falle der 42. BImSchV ist diese Pflicht sogar rechtlich verbindlich. Im Tagesgeschäft muss aber erst mal die Produktion laufen, Störungen müssen beseitigt werden und Projekte vorangetrieben werden.

Entweder wird der Stapel mit den zu bearbeitenden und abzulegenden Dokumenten immer größer, oder man muss ständig die Aufgabenbereiche wechseln und die Dokumentation pflegen. Hinzu kommt, dass die ankommenden Ergebnisse schnellstens geprüft werden müssen. Unter Umständen müssen umgehend Maßnahmen eingeleitet werden.

„Wie war das nochmal - was muss ich bei einer Prüfwertüberschreitung tun und zusätzlich dokumentieren? Muss das alles sofort geschehen oder erst nach der erneuten Untersuchung? Und der Refenzwert – ist der schon überschritten und muss ich das der Behörde melden?....???“

Viele Fragestellungen, die man nicht immer direkt beantworten kann. Also muss man nachschauen oder jemanden anrufen..… Viel Zeit geht verloren und man wird immer wieder aus dringenden täglichen Aufgaben herausgerissen.

Die Cloud Lösung von Saalfeld Wasserprüfungen hilft Ihnen aus dieser Lage! Die 42. BImSchV ist Grundlage der Tätigkeit meines Unternehmens. Das Unternehmen beschäftigt sich fast ausschließlich mit Verdunstungskühlsystemen und Nassabscheidern. Damit können Prüfergebnisse aus Labor und internen Untersuchungen schnell eingeordnet werden. Die notwendigen bzw. vorgeschriebene Aktionen können dem Betreiber schnell übermittelt werden. Wenn keine Aktionen notwendig sind, werden Sie nicht in Ihren täglichen Abläufen gestört.

Und so funktioniert es:

Grundlage ist ein elektronisch geführtes Betriebstagebuch. Das wird nach den Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Verdunstungskühlkreisläufe bzw. Nassabscheider erstellt. Grundlage sind die Anforderungen der 42. BImSchV und Ihrer Gefährdungsbeurteilung Hygiene.

Der Speicherort für das Betriebstagebuch ist eine Cloud – entweder Ihre betriebseigene Cloud oder die von Saalfeld Wasserprüfungen bereitgestellte Cloud. Die Zugriffsberechtigungen können nach Ihren Vorgaben als „schreiben & lesen“ bzw nur „lesen“ für unterschiedliche Personen erteilt werden.

Alle Prüfergebnisse, Laboratteste oder Wartungsprotokolle werden in Kopie an Saalfeld Wasserprüfungen gesendet – hier geprüft und im Betriebstagebuch dokumentiert.

Bei Laborprotokollen ist dies im allgemeinen leicht möglich, da man den Laboren den Verteiler einfach vorgeben kann.

Bei den internen Prüfungen ist die Übermittlung abhängig von den betrieblichen Möglichkeiten. Die Übermittlung kann zum Beispiel mit handschriftlichen Listen per Scan oder Handy Foto erfolgen. Wartungs- oder Prüfprotokolle externer Dienstleister können direkt zugemailt werden oder nach Erhalt weitergeleitet werden.

Alle Dokumente werden umgehend auf Übereinstimmung mit der 42. BImSchV geprüft und Sie umgehend informiert, wenn Handlungsbedarf gegeben ist.

Anschließend werden die Ergebnisse in das Betriebstagebuch eingepflegt. Das heißt, original Dokumente werden abgelegt und Listen gepflegt. Damit ist Ihre Dokumentation stets aktuell. Sollte es gewünscht sein, können jederzeit temporäre oder dauerhaft Zugriffe erteilt werden.

42. BImSchV Betriebstagebuch auf Wolke 7

Ich freue mich über Ihr Interesse – lassen Sie uns über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen sprechen.

Ulrich Saalfeld

MAI 19

Bedeutung und Führen des Betriebstagebuches nach 42. BImSchV

Die 42. BImSchV schreibt das Führen eines Betriebstagebuches zwingend vor. Die Form ist nicht vorgegeben. Der Mindestinhalt ist definiert (§12 und Anlage 4). Häufig ist das Betriebstagebuch aber ein „Stiefkind“: Es ist wenig systematisch aufgebaut und vielfach beschränkt es sich auf das Abheften der Laboranalysen und eventuell der 14-tägigen internen Untersuchungen.

Ziel des Betriebstagebuches ist es jedoch, jederzeit den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage oder den vorliegenden Gefahrenstatus darzustellen. Behörden sollen sich schnell einen Überblick über den Zustand der Anlage und die Einhaltung der Vorgaben machen können. Das ist insbesondere im Ausbruchsfall wichtig, damit die Quelle schnell gefunden wird.

Aus betrieblicher Sicht muss es jedoch Ziel sein, den Aufwand zur Führung des Betriebstagebuches gering zu halten. Dafür muss das Betriebstagebuch so gestaltet werden, dass es zum jeweiligen Betrieb passt.

Es stellen sich zum Beispiel folgende Fragen:

  • Soll es in Papierform oder elektronisch geführt werden? Eine elektronische Form ist komfortabler, aber wenn die zuständigen Mitarbeiter keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zu Computern haben, ist dieser Weg wenig machbar.
  • Wie viele Mitarbeiter, welcher Abteilungen sind für Einträge verantwortlich?
  • Wo soll das Buch – wenn es in Papierform geführt wird – lokalisiert sein?
  • Welche Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen werden durchgeführt und wie sollen diese dokumentiert werden?
  • Wie ist sichergestellt, dass bei Überschreitungen von Prüf-, Maßnahmenwerten oder Referenzwerten die notwendigen Schritte eingeleitet und dokumentiert werden?

Diese ganz individuellen Voraussetzungen müssen bei der Gestaltung berücksichtigt werden.

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung des Betriebstagebuches mit individuellen Vordrucken, ganz auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt. Möglich ist auch eine Führung des Betriebstagebuches als Cloud Version – alle mitwirkenden Personen und Partner senden mir ihre Informationen. Ich sortiere die Informationen, gebe Hinweise, welche Aktionen getätigt werden müssen und stelle alle Nachweise im Betriebstagebuch zusammen. Das Betriebstagebuch ist dann für alle verantwortlichen Personen stets aktuell in der Cloud verfügbar.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

JAN 19

Nassabscheider im Sinne der 42. BImSchV

Seit Juli 2017 ist die 42. BImSchV in Kraft. Sie umfasst Verdunstungskühlanlagen, (Kraftwerks-) Kühltürme und Nassabscheider. Ziel der Verordnung ist es, mögliche Infektionen durch Legionellen zu vermeiden.

Die Betreiber von Verdunstungskühlsystemen und Kühltürmen, haben in der Regel die Verordnung weitgehend umgesetzt. Die Betreiber von Nassabscheidern haben jedoch häufig noch nicht realisiert, dass die Verordnung auch für ihre Anlagen gilt. Das liegt daran, dass es sich zum Teil um sehr kleine oder selten betriebene Anlagen handelt und es eine große Vielfalt unterschiedlichster Geräte mit verschiedensten Bezeichnungen gibt. So sind zum Beispiel Bezeichnungen wie Wäscher, Nassreinigung, Nassentstaubung, Venturi, Abscheider, Abgasreinigung oder Gaswäscher für Nassabscheider gebräuchlich.

Nassabscheider unterliegen - unabhängig von ihrer Größe oder der Häufigkeit der Nutzung - der 42. BImSchV. Der Betreiber muss folgende Pflichten beachten:

  • Meldepflicht der Anlage und deren Änderung
  • Regelmäßige verpflichtende eigene Prüfungen
  • Laboruntersuchungen auf Legionellen und allgemeine Keime
  • Dokumentationspflichten
  • Meldepflicht bei erhöhten Legionellen Konzentrationen
  • Regelmäßige Prüfpflicht durch einen Sachversständigen

Bei Verstoß gegen diese Pflichten, werden in der Regel Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Diese können empfindliche Strafen zur Folge haben. Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Typische Beispiele für Nassabscheider sind:

  • Absauganlagen in der Metallbearbeitung (Strahlen, Schleifen, Schneiden..) bei denen der Abluftstrom durch Wasser von Spänen und Staub befreit wird (Nassentstaubung)
  • Absauganlage bei der Metallschmelze, wenn der Abluftstrom mit Wasser gewaschen wird.
  • Absauganlagen zur Absaugung von Säuredämpfen bei Beizen, Tankbefüllungen oder Misch- und Reaktionsbehältern, wenn der Abluftstrom gewaschen wird.
  • Nasswäscher für geruchsintensive Abluftströme in der Lebensmittelindustrie
  • Nassabscheider für Abluft aus Tierställen
  • Nassabscheider zur Abscheidung von Emulsions- oder Öltröpfchen (z. B. Kühlschmierstoffe)
  • Lackieranlagen mit Nassabscheidung (auch bei thermischer Nachbehandlung)
  • Absauganlagen mit Wäscher in der Textilindustrie

Für diese und ähnliche Anlagen gilt mit wenigen Ausnahmen die 42. BImSchV. Ausnahmen sind:

  • Die Anlage steht in einer Halle und leitet die Abluft vollständig in die Halle zurück
  • Das Waschwasser hat dauerhaft einen pH-Wert von unter 4 oder über 10.
  • Das Waschwasser und die Einbauten haben dauerhaft eine Temperatur von 60 °C oder mehr
  • Das Waschwasser hat eine sehr hohe Salzkonzentration von mehr als 100 g/l an Halogeniden
  • Der Nassabscheider wird ausschließlich mit Frischwasser betrieben (keine Umwälzung)
  • Anlagen, bei denen das Abgas für mindestens 10 Sekunden auf mindestens 72 Grad °C erhitzt wird. Achtung: Bei thermischen Nachbehandlungen in Lackieranlagen, wird der Abluftstrom zwar häufig auf mehrere 100 °C erhitzt, aber die Verweilzeit von 10 sec wird nicht eingehalten. Damit unterliegen diese Anlagen der 42. BImSchV! Siehe hierzu auch „Auslegungsfragen Katalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)“ https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/42_1601976033.bimschv_auslegungsfragenkatalog_stand_08.

Sollte Ihre Anlage den oben erwähnten Kriterien entsprechen, ist eine sofortige Meldung der Anlage über das Portal https://kavka.bund.de/public/info42bv notwendig. Außerdem sind alle Pflichten der 42. BImSchV umgehend umzusetzen. Die Verordnung finden Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_42/.

Für Fragen zu Ihrer Anlage oder zur Sachverständigen Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV kontaktieren sie mich gerne.


APR 14

Wiederanfahren saisonal betriebener Verdunstungskühlanlagen

Bald ist es wieder soweit – viele saisonal betriebene Verdunstungskühlanlagen nehmen den Nassbetrieb auf. Vor Inkrafttreten der 42. BImSchV, war die Aufnahme des Betriebes relativ simpel: das (hoffentlich gereinigte) System wurde befüllt und angefahren. Dokumentationen waren nicht vorgeschrieben.

Die 42. BImSchV sieht nun streng strukturierte Vorgehensweisen vor, damit die Systeme hygienisch unbedenklich in Betrieb gehen. Für das verordnungsgemäße Wiederanfahren Ihrer Verdunstungskühlanlage sollten Sie folgende Schritte einhalten:

Das Vorliegen einer Hygiene Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV ist zwar wünschenswert, aber nach 42. BImSchV nur gefordert, wenn die Anlage nach dem 12. August 2017 erstmalig in Betrieb gegangen ist oder nach einer Anlagenänderung eine „Wiederinbetriebnahme“ (Vergl. §2, 42. BImSchV) erfahren hat.

Das Wiederanfahren ohne vorangegangene Änderung der Anlage ist nicht anzeigepflichtig. Der Sachverständige, der Ihre Anlage alle 5 Jahre prüft, wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Vorgehensweise an Hand der ausgefüllten und unterzeichneten Checkliste Anhang 2 nachvollziehen. Bitte achten Sie darauf, dass die Checkliste im Betriebstagebuch abgelegt wird. Alle Unterlagen im Betriebstagbuch müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

Sollten Sie die Anlage während des saisonalen Stillstands doch verändert haben, handelt es sich nicht mehr um ein Wiederanfahren, sondern um eine Wiederinbetriebnahme. Veränderungen sind zum Beispiel:

  • Der Standort des Verdunstungskühlers wird verändert
  • Eine Umwälzpumpe mit anderer Leistung oder Regelcharakteristik wurde eingebaut
  • Weitere oder andere Wärmetauscher wurden installiert
  • Ein anderer Tropfenabscheider wurde installiert

Keine Änderung stellt hingegen ein 1:1 Austausch von, zum Beispiel, einer Pumpe oder des Tropfenabscheiders dar.

Im Falle einer Wiederinbetriebnahme müssen Sie die Anzeigepflicht nach §13 der 42. BImSchV einhalten und vor dem Anfahren der Anlage eine Hygiene Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Bei Unklarheiten sprechen Sie Ihren Sachverständigen an, damit Sie verordnungskonform handeln.

Der Inhalt dieser Information wurde sorgfältig zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Haftung für Fehler oder andere Auslegung der normativen oder rechtlichen Grundlagen.

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